Keine Gewerbeanmeldung im Wohngebiet – darauf musst du achten

Wusstest du, dass oftmals an deinem Wohnort gar kein Gewerbe angemeldet werden darf? Stelle dir folgende Situation vor: Du gründest gerade deine Firma oder startest dein Online-Business. Als allererstes brauchst du immer eine Adresse, die du z.B. im Impressum deiner Website oder bei der Gewerbeanmeldung angibst. Natürlich nimmst du automatisch deine private Wohnadresse, denn du fängst gerade erst an und hast keine Alternative. Warum eine Gewerbeanmeldung im Wohngebiet zu Problemen führen kann, erfährst du in diesem Beitrag. 

Gewerbeanmeldung im reinen Wohngebiet, allgemeinen Wohngebiet oder Mischgebiet

Ob und unter welchen Voraussetzungen du dein Gewerbe bei dir zuhause ausüben darfst, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Nehmen wir mal ein Beispiel an: Du gründest gerade eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, also eine GbR, GmbH oder UG. Damit musst du deine Firma zwangsläufig beim Gewerbeamt anmelden. Dort wirst du nach dem Sitz der Firma gefragt. Gibst du nun mangels Alternativen deine Privatadresse an, kann das schnell zu Problemen führen.

Ein Blick in den Bebauungsplan hilft dabei, herauszufinden, welche Nutzung in der betreffenden Straße erlaubt ist. Unterschieden wird in meherere Gebietsarten. Interessant ist die Einstufung Reines Wohngebiet (RW), Allgemeines Wohngebiet (AW) oder Mischgebiet.

Reine Wohngebiete = Diese Gebiete dienen dem reinen Wohnzweck. Deswegen sind nur Wohngebäude sowie Anlagen zur Kinderbetreuung erlaubt und ein, zwei weitere Ausnahmen – allerdings kein Gewerbe.

Allgemeine Wohngebiete = Auch hier sind hauptsächlich Wohngebäude zulässig, aber auch Läden, Restaurants oder Handwerksbetriebe, die der Vorsorgung des Gebietes dienen. Ausnahmsweise zugelassen werden können Betriebe des Beherbergungsbetriebes, nicht störende Gewerbebetriebe, etc.

Mischgebiete = Hier dürfen neben Wohnanlagen auch explizit Gewerbebetriebe stehen, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Kein Gewerbe im Reinen Wohngebiet und nur ausnahmsweise in Allgemeinen Wohngebieten

In sog. Reinen Wohngebieten sind damit keine Gewerbebetriebe erlaubt. Dabei ist es egal, ob du ein Online-Business führst oder eine GmbH hast. Ganz offiziell darf dein Gewerbe nicht auf eine Adresse angemeldet werden, die in einem reinen Wohngebiet liegt.

Aus dem Nähkästchen geplaudert: Wir haben schon einige Gespräche mit Gewerbetreibenden geführt, die ihre private Wohnadresse auch für die Gewerbeanmeldung genommen haben. Passiert ist seitens der Behörden oft nichts, viel wahrscheinlicher ist es, dass die Nachbarschaft aufmerksam wird und sich z.B. durch vermehrten Besuch von deinen Kunden oder Paketabholungs- bzw. Lieferdiensten gestört fühlt. Daher sei besonders wachsam, wenn du in einem reinen Wohngebiet wohnst und dein Gewerbe hierauf anmelden möchtest, denn eine Gewerbeanmeldung im Wohngebiet geht hier gar nicht.

Etwas anders sieht die Situation aus, wenn du in einem allgemeinen Wohngebiet wohnst. Denn ausnahmsweise kann die Behöre dir eine Ausnahmegenehmigung erteilen, sofern dein Gewerbe ein sog. „nicht störender Gewerbebetrieb“ ist. In diesem Kontext fällt häufig der Begriff „stilles Gewerbe“ was meint, dass du lediglich ein Büro oder einen Arbeitsplatz hast. Jedenfalls nichts was laut ist und die Nachbarschaft stören könnte. Aber Achtung: Diese Ausnahme kann vom zuständigen Bauamt erteilt werden, muss aber nicht.

Nachlesen kannst du diese Regelungen übrigens in der Baunutzungsverordnung.

Wie finde ich heraus, welches Gebiet bei mir zutrifft?

Die meisten Gemeinden bieten inzwischen die Bebauungspläne online an. So zum Beispiel auch die Stadt Ahrensburg, die einen Großteil der geltenden Bebauungspläne in diesem Portal online einsehbar gemacht hat. Bist du dir unsicher, ist ein kurzer Anruf im örtlichen Bauamt in jedem Fall ratsam.

Gewerbeanmeldung im Wohngbiet: Gilt das auch für Freiberufler und Solo-Selbstständige?

Du bist als Freiberufler unterwegs und hast gar kein Gewerbe angemeldet. Dann kannst du dich ja jetzt entspannt zurücklehnen.

Allerdings trifft auch dich die Pflicht, im Impressum deiner Website eine sog. „ladungsfähige Adresse“ anzugeben. Damit sind Postfach-Adresse raus und du musst eine Adresse nehmen, an der du physisch anwesend bist. Zwar hat das jetzt nichts mehr mit Gewerbe und Wohngebieten zu tun, aber ob du deine private Adresse wirklich im Netz sichtbar machen möchtest, obliegt dir.

Wir hoffen, damit etwas Licht ins Dunkle gebacht zu haben. Bitte beachte, dass wir keine Rechtsberatung duchführen und es immer besser ist, sich vorab mit einem Profi auf diesem Gebiet abzustimmen.

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